Allergenkennzeichnung lesen: So prüfen Sie die Zutatenliste
Kurz gesagt: In der EU müssen die 14 Hauptallergene in der Zutatenliste hervorgehoben werden, meist durch Fettdruck; das gilt nach der LMIV für Deutschland und Österreich, ähnlich auch in der Schweiz. Spurenhinweise wie „Kann Spuren enthalten“ sind freiwillig. Lesen Sie deshalb bei jedem Einkauf die ganze Zutatenliste und achten Sie bei Importware und loser Ware besonders genau.
Wer eine Lebensmittelallergie hat oder für ein allergisches Kind einkauft, liest Etiketten anders als alle anderen. Es geht nicht um Kalorien, sondern um eine Frage: Ist mein Allergen drin, oder könnte es drin sein? Die gute Nachricht: In der EU ist die Allergenkennzeichnung klar geregelt. Wer die Regeln kennt, findet die entscheidenden Informationen in wenigen Sekunden.
Die Grundregel der LMIV
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) schreibt vor, dass 14 Hauptallergene und daraus hergestellte Erzeugnisse in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen. Wie, ist dem Hersteller überlassen: fett, kursiv, in Großbuchstaben oder mit farbigem Hintergrund. In der Praxis ist Fettdruck am häufigsten.
Wichtig ist auch, was die Verordnung nicht verlangt:
- Eine eigene Allergenbox („Enthält: …") ist freiwillig. Gibt es sie, ersetzt sie nicht die Hervorhebung in der Zutatenliste.
- Spurenhinweise wie „Kann Spuren von … enthalten" sind nicht gesetzlich geregelt (mehr dazu weiter unten).
- Bei Produkten ohne Zutatenliste (zum Beispiel Wein) steht das Allergen mit dem Wort „Enthält" auf dem Etikett, etwa „Enthält Sulfite".
Schritt für Schritt: So lesen Sie ein Etikett
- Produktname prüfen. Manchmal steckt das Allergen schon im Namen („Haselnusscreme", „Weizenbrötchen"). Dann muss es in der Zutatenliste nicht noch einmal stehen.
- Zutatenliste komplett lesen. Achten Sie auf hervorgehobene Wörter, aber verlassen Sie sich nicht allein darauf. Lesen Sie auch zusammengesetzte Zutaten in Klammern, etwa „Schokoladenstückchen (Zucker, Kakaomasse, Milchpulver)".
- Den genauen Namen beachten. Bei glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten muss die konkrete Sorte genannt werden: „Weizenmehl", „Haselnüsse", nicht bloß „Getreide" oder „Nüsse".
- Spurenhinweis suchen. Er steht oft unter der Zutatenliste oder an ganz anderer Stelle der Verpackung.
- Bei Zweifeln den Hersteller fragen. Die Kontaktadresse muss auf der Packung stehen.
Typische Stolperfallen
Mehrsprachige Etiketten. Viele Produkte im DACH-Raum tragen Zutatenlisten in mehreren Sprachen. Die Listen sollten inhaltlich übereinstimmen, aber Übersetzungsfehler kommen vor. Lesen Sie die Liste in der Sprache, die Sie am besten verstehen.
Importware außerhalb der EU. Produkte aus den USA, Asien oder dem Nahen Osten folgen anderen Regeln. Die USA kennen zum Beispiel neun Hauptallergene, aber weder Sellerie, Senf noch Lupine. Wer importierte Ware kauft, sollte besonders genau lesen.
Rezepturänderungen. Ein Produkt, das jahrelang problemlos war, kann über Nacht eine neue Zutat enthalten oder in eine andere Fabrik umziehen. Verbraucherschutzorganisationen raten deshalb, das Etikett bei jedem Kauf zu prüfen.
Lose Ware. Beim Bäcker, an der Fleischtheke oder im Restaurant gibt es keine Zutatenliste auf der Packung. Trotzdem gilt seit dem 13. Dezember 2014 (Art. 44 LMIV) eine Informationspflicht. In Deutschland regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die Details: Die Information kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert und auf Nachfrage einsehbar sein. Fragen Sie ausdrücklich nach der Allergenliste.
Deutschland, Österreich, Schweiz: kleine Unterschiede
In Deutschland und Österreich gilt die LMIV direkt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat ihre Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) aber weitgehend an das EU-Recht angeglichen. Die Allergenliste ist praktisch gleich, und auch dort müssen Allergene in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Für unbeabsichtigte Vermischungen gibt es in der Schweiz eine ausdrückliche Regel, die strenger ist als in der EU (siehe unseren Beitrag zu „Kann Spuren enthalten").
Was „hervorgehoben" nicht bedeutet
Fettdruck heißt nur: Diese Zutat gehört zu den 14 gesetzlichen Hauptallergenen. Wenn Sie auf etwas anderes allergisch sind, etwa Kiwi, Erbse oder Buchweizen, wird dieses nicht hervorgehoben. Es steht zwar in der Zutatenliste, aber nicht fett. Lesen Sie in diesem Fall jede Zutat, nicht nur die markierten.
Eine Routine für den Einkauf
Viele Familien mit Allergien entwickeln mit der Zeit eine feste Reihenfolge, die das Einkaufen schneller macht:
- Zu Hause vorbereiten: Eine kurze Liste mit Ihren Allergenen und deren Synonymen (etwa Molke, Kasein für Milch) im Handy spart im Laden Zeit.
- Neue Produkte zuerst prüfen: Unbekannte Produkte vor dem Einlegen in den Wagen lesen, nicht erst zu Hause.
- Bekannte Produkte stichprobenartig prüfen: Ein kurzer Blick auf Zutatenliste und Spurenhinweis genügt oft, um Änderungen zu bemerken.
- Bei Neuverpackung genau hinschauen: Ein neues Design („Neue Rezeptur", „Jetzt noch besser") ist ein typisches Signal für geänderte Zutaten.
- Rückrufe im Blick behalten: In Deutschland veröffentlicht das Portal lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des BVL Rückrufe, auch wegen nicht gekennzeichneter Allergene.
Sicherheit geht vor
Ein Etikett ist eine Information, keine Garantie. Bei schweren Allergien besprechen Sie mit Ihrer Allergologin oder Ihrem Allergologen, welche Produkte und Spurenhinweise für Sie infrage kommen. Bei Anzeichen einer Anaphylaxie (Atemnot, Schwellung im Hals, Kreislaufprobleme) setzen Sie sofort Ihren Adrenalin-Autoinjektor ein und rufen den Notruf 112 (in der Schweiz 144).
So hilft IngrediLens
IngrediLens liest Zutatenlisten mit der Kamera, aus einem Foto, als getippten Text oder über den Barcode und markiert die Allergene, die Sie selbst ausgewählt haben, sowie Spurenhinweise. Die App versteht Etiketten auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch, was bei mehrsprachigen Packungen und im Urlaub hilft. Die Gratisversion bietet zwei Filter; Premium ergänzt unbegrenzte Filter, Familienprofile und weitere Funktionen. Ihre Daten bleiben auf dem Gerät, ein Konto ist nicht nötig. IngrediLens ist kein Medizinprodukt und kann etwas übersehen, prüfen Sie also immer selbst die Packung.
Zutatenliste auf Allergene prüfen
Füge eine Zutatenliste ein und sieh, welche deiner Allergene und Spurenhinweise darin vorkommen.
Kostenloses Tool öffnenEtiketten mit IngrediLens prüfen
Halte die iPhone-Kamera auf die Zutatenliste und IngrediLens markiert deine gewählten Allergene und „Kann … enthalten“-Hinweise. Kostenlos starten, kein Konto, deine Daten bleiben auf dem Gerät.
Im App Store ladenHäufige Fragen
Wo stehen die Allergene auf einer Lebensmittelverpackung?
In der EU in der Zutatenliste, optisch hervorgehoben, meist fett gedruckt. Eine separate Allergenbox ist freiwillig und ersetzt die Hervorhebung nicht.
Muss auch lose Ware wie beim Bäcker gekennzeichnet sein?
Ja. Seit Dezember 2014 müssen Allergene auch bei unverpackter Ware angegeben werden, schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation, die Sie einsehen können.
Reicht es, einmal das Etikett eines Produkts zu prüfen?
Nein. Rezepturen und Produktionsstätten ändern sich. Lesen Sie die Zutatenliste bei jedem Einkauf erneut, auch bei vertrauten Produkten.
Gilt die gleiche Kennzeichnung in der Schweiz?
Die Schweiz hat eigene Regeln (LIV des EDI), die sich stark an der EU orientieren. Die Allergene müssen auch dort in der Zutatenliste hervorgehoben werden.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 9, 21, 44 und Anhang II
- Bekanntmachung der Kommission zur Bereitstellung von Informationen über Allergene (2017/C 428/01)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), Schweiz
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)