Die 14 Hauptallergene der LMIV: Liste mit Beispielen
Kurz gesagt: Anhang II der LMIV (Verordnung (EU) 1169/2011) nennt 14 Allergene, die in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Einige stark verarbeitete Erzeugnisse sind ausgenommen, und Spurenhinweise gehören nicht dazu.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nennt in ihrem Anhang II genau 14 Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Nur diese müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden, in der Regel durch Fettdruck. Hier ist die vollständige Liste, mit Beispielen und den wichtigsten Ausnahmen.
Die 14 Allergene im Überblick
| Nr. | Allergen | Typische Lebensmittel |
|---|---|---|
| 1 | Glutenhaltiges Getreide: Weizen (auch Dinkel, Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer | Brot, Nudeln, Paniermehl, Bier, Soßenbinder |
| 2 | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer, Surimi-Mischungen |
| 3 | Eier | Mayonnaise, Eiernudeln, Gebäck, Baiser |
| 4 | Fisch | Fischsoße, Worcestersoße, Fertigsalate |
| 5 | Erdnüsse | Erdnussbutter, Asia-Gerichte, Snacks |
| 6 | Soja | Tofu, Sojasoße, Sojalecithin, Fleischersatz |
| 7 | Milch (einschließlich Laktose) | Käse, Butter, Sahne, Molke, Backwaren |
| 8 | Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse | Nougat, Marzipan, Pesto, Müsli |
| 9 | Sellerie | Brühe, Gewürzmischungen, Suppen |
| 10 | Senf | Dressings, Marinaden, Wurstwaren |
| 11 | Sesamsamen | Tahin, Hummus, Brötchen, Halva |
| 12 | Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg bzw. 10 mg/l) | Trockenobst, Wein, Essig |
| 13 | Lupinen | Lupinenmehl in Backwaren, vegane Produkte |
| 14 | Weichtiere | Muscheln, Tintenfisch, Schnecken |
Wichtige Details zu einzelnen Gruppen
Getreide: Die konkrete Getreideart muss genannt werden, etwa „Weizenmehl" oder „Gerstenmalzextrakt". Ein bloßes „Getreide" reicht nicht. Mehr dazu in unserem Beitrag über verstecktes Gluten.
Schalenfrüchte: Rechtlich zählen nur die acht genannten Nüsse dazu. Pinienkerne, Kokosnuss oder Muskatnuss gehören nicht zu Anhang II. Erdnüsse sind botanisch Hülsenfrüchte und bilden eine eigene Gruppe.
Milch: Laktose ist Teil dieser Gruppe. Laktosefreie Milchprodukte enthalten aber weiterhin Milcheiweiß und sind für Menschen mit Milcheiweißallergie nicht geeignet.
Sulfite: Sie sind keine Allergene im engeren Sinn, können aber bei empfindlichen Personen, etwa mit Asthma, Reaktionen auslösen. Die Kennzeichnungspflicht greift ab 10 mg pro Kilogramm oder Liter, gerechnet als SO₂.
Ausnahmen: Was nicht gekennzeichnet werden muss
Anhang II nimmt einige stark verarbeitete Erzeugnisse aus, bei denen das allergene Eiweiß weitgehend entfernt ist. Die wichtigsten:
- Glukosesirupe auf Weizen- oder Gerstenbasis, einschließlich Dextrose, sowie Maltodextrine auf Weizenbasis
- Getreide für Destillate (zum Beispiel Wodka oder Whisky aus Weizen)
- Fischgelatine als Träger für Vitamine oder Carotinoide und Hausenblase zur Klärung von Bier und Wein
- Vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett, natürliche gemischte Tocopherole (E 306) und Phytosterine aus Soja
- Molke für Destillate und Lactit
- Schalenfrüchte für Destillate
Diese Ausnahmen beruhen auf Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ob Sie diese Erzeugnisse trotzdem meiden sollten, klären Sie bei einer schweren Allergie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Allergene ohne Kennzeichnungspflicht
Viele Menschen reagieren auf Lebensmittel, die nicht in Anhang II stehen: Kiwi, Erbsenprotein, Buchweizen, Pinienkerne, bestimmte Obstsorten. Diese Zutaten stehen in der Zutatenliste, werden aber nicht hervorgehoben, und bei loser Ware besteht keine Informationspflicht. Wenn Ihr Allergen nicht auf der Liste steht, lesen Sie jede Zutat einzeln und fragen Sie beim Bäcker oder im Restaurant gezielt nach.
Die Schweiz und Österreich
In Österreich gilt die LMIV direkt; die AGES informiert zur Umsetzung. In der Schweiz enthält die LIV des EDI eine praktisch identische Liste. Bei der unbeabsichtigten Vermischung hat die Schweiz eine eigene Regel mit einer Schwelle von 1 g/kg (siehe „Kann Spuren enthalten").
Merkhilfe für den Alltag
Die 14 Allergene lassen sich leichter merken, wenn man sie in Gruppen denkt:
- Getreide und Hülsenfrüchte: glutenhaltiges Getreide, Soja, Erdnüsse, Lupinen
- Tierische Lebensmittel: Milch, Eier, Fisch, Krebstiere, Weichtiere
- Samen und Nüsse: Schalenfrüchte, Sesam, Senf
- Gemüse und Zusatzstoffe: Sellerie, Schwefeldioxid/Sulfite
Viele Bäckereien und Restaurants nummerieren die Allergene auf ihren Aushängen oder kürzen sie mit Buchstaben ab. Diese Kürzel sind nicht einheitlich. Lassen Sie sich die Legende zeigen, bevor Sie sich auf eine Zahl oder einen Buchstaben verlassen.
So hilft IngrediLens
In IngrediLens wählen Sie die Allergene aus, die für Sie oder Ihre Familie wichtig sind, darunter alle 14 der LMIV. Die App scannt die Zutatenliste mit der Kamera, aus einem Foto, als Text oder über den Barcode und markiert Treffer sowie Spurenhinweise, auch bei Synonymen wie „Molke" oder „Grieß". In der Gratisversion gibt es zwei Filter, Premium bietet unbegrenzte Filter und Familienprofile. Ihre Daten bleiben auf dem Gerät. IngrediLens ist kein Medizinprodukt und kann etwas übersehen: Lesen Sie immer auch selbst die Packung.
Zutatenliste auf Allergene prüfen
Füge eine Zutatenliste ein und sieh, welche deiner Allergene und Spurenhinweise darin vorkommen.
Kostenloses Tool öffnenEtiketten mit IngrediLens prüfen
Halte die iPhone-Kamera auf die Zutatenliste und IngrediLens markiert deine gewählten Allergene und „Kann … enthalten“-Hinweise. Kostenlos starten, kein Konto, deine Daten bleiben auf dem Gerät.
Im App Store ladenHäufige Fragen
Welche 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden?
Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere.
Ist Laktose ein eigenes Allergen?
Nein, Laktose gehört zur Gruppe Milch und Milcherzeugnisse. Sie muss deshalb ebenfalls hervorgehoben werden.
Warum fehlen Kiwi oder Buchweizen auf der Liste?
Anhang II enthält nur die Allergene, die in Europa als besonders relevant gelten. Andere Zutaten stehen in der Zutatenliste, werden aber nicht hervorgehoben.
Gilt die Liste auch in der Schweiz?
Die Schweizer LIV führt praktisch dieselben 14 Allergene auf.